Dankesmedaille des LV

Verleihungsbedingungen:
- Mit der Verleihung der Dankesmedaille spricht der Landesverband der Salzburger Heimatvereinigungen dem/der Geehrten Dank und Anerkennung für besonders aktive und treue Mitarbeit in einem Heimatverein bzw. einer Brauchtumsgruppe aus.
- Die Dankesmedaille kann des Weiteren auch an Außenstehende für besondere Unterstützung und Förderung eines Heimatvereines bzw. einer Brauchtumsgruppe verliehen werden.
- Schließlich kann mit der Verleihung der Dankesmedaille auch eine langjährige verdienstvolle Tätigkeit eines Vereinsmitgliedes bei dessen Ausscheiden aus der aktiven Vereinsarbeit gewürdigt werden.
- Die Dankesmedaille kann in drei Stufen - in Bronze, Silber und Gold - verliehen werden, wobei die Verleihung in Gold nur bei besonderen und vor allem bei sich über längere Zeit erstreckende Leistungen möglich ist.
- Bronze: 10 Jahre Bürgermeister, ab 15 Jahre bei Austritt aus dem Aktivstand oder besondere Unterstützung des Vereines.
- Silber: 20 Jahre Bürgermeister; ab 25 Jahre bei Austritt aus dem Aktivstand oder besondere Unterstützung des Vereines.
- Gold: Ab 40 Jahre bei Austritt aus dem Aktivstand oder besondere Unterstützung des Vereines.
Einreichung:
Sie erfolgt durch den Obmann/Gruppenleiter mit einem hiefür vorgesehenen Formular (www.salzburgervolkskultur.at). Dieses Formular wird an den Gauobmann gesandt, der es an den Landesobmann weiterleitet. Der Obmann/Gruppenleiter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
Einreichung mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin.
Vergabe:
Über die Vergabe in Bronze und Silber entscheidet der Gauverbandsvorstand. Über die Vergabe in Gold entscheidet der Landesverbandsvorstand.
Bei der Verleihung dieser Auszeichnung (außer Zeitmedaille) muss mindestens ein Zeitraum von 5 Jahren seit der letzten Ehrung verstrichen sein.
Verleihung:
Bei einem würdigen Anlass im Ort durch einen Vertreter des Gauverbandes oder Landesverbandes. Es ist die Aufgabe des Heimatvereines/der Brauchtumsgruppe, den Gauobmann zeitgerecht zu ersuchen, die Verleihung vorzunehmen.
Kosten:
siehe Beiblatt