Formular "Ehrungsantrag"

Das Formular "Ehrungsantrag" steht zum Download bereit. Zum Online-Formular geht's hier.

  • Alle Ehrenzeichen sind mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin beim Gauobmann einzureichen!
  • Besondere Ehrenzeichen können nur im zeitlichen Abstand von mindestens 5 Jahren vergeben werden.
  • Die Verleihung von besonderen Ehrenzeichen darf die Zahl von 5 Stück nicht übersteigen bzw. bei kleineren Vereinen maximal 10 % des aktuellen Mitgliederstandes.
  • Anträge, die keine genaue Begründung für die Auszeichnung beinhalten, werden an den Antragsteller zurückgesandt.

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