Formular "Ehrungsantrag"
Das Formular "Ehrungsantrag" steht zum Download bereit. Zum Online-Formular geht's hier.
- Alle Ehrenzeichen sind mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin beim Gauobmann einzureichen!
- Besondere Ehrenzeichen können nur im zeitlichen Abstand von mindestens 5 Jahren vergeben werden.
- Die Verleihung von besonderen Ehrenzeichen darf die Zahl von 5 Stück nicht übersteigen bzw. bei kleineren Vereinen maximal 10 % des aktuellen Mitgliederstandes.
- Anträge, die keine genaue Begründung für die Auszeichnung beinhalten, werden an den Antragsteller zurückgesandt.