Kuno-Brandauer-Medaille

Verleihungsbedingungen:
Die Kuno-Brandauer-Medaille ist die höchste Auszeichnung der Landesverbände. Sie wird vom Landesverband der Salzburger Heimatvereinigungen, vom Landesverband der Salzburger Schützen und dem Salzburger Blasmusikverband für ein besonders verdienstvolles Wirken im Bereich der Volks- und Brauchtumspflege, des Schützenwesens und der Blasmusik verliehen, durch das wertvolles Volksgut erhalten und das volkskulturelle Leben im Ort, im Bezirk oder im Land entfaltet und gefördert wurde. Mit der Verleihung der Kuno-Brandauer-Medaille soll vor allem die vorbildliche Arbeit der Führungskräfte eine besondere Anerkennung finden.
Die Kuno-Brandauer-Medaille kann in drei Stufen - in Bronze, Silber und Gold - verliehen werden:
- Bronze: Für besondere Verdienste im örtlichen Bereich, mindestens 5 Jahre Bezirksobmann oder Landesfunktionär; 10 Jahre Vereinsobmann, Bezirksobmann-Stellvertreter; 15 Jahre Vereinsobmann-Stellvertreter; 20 Jahre sehr aktives Vorstandsmitglied.
- Silber: Für besondere Verdienste im örtlichen Bereich, wenn sie sich über eine lange Zeit erstrecken und ihnen überregionale Bedeutung zukommt, oder für besondere Verdienste im Gauverband bzw. Landesverband, mindestens 5 Jahre Landesobmann; 10 Jahre Bezirksobmann oder Landesfunktionär; 15 Jahre Bezirksobmann-Stellvertreter; 20 Jahre Bezirksobmann oder Bezirksfunktionär; 25 Jahre Vereinsobmann-Stellvertreter.
- Gold: Für Verdienste auf Landesebene bzw. für Leistungen, die für das ganze Land von besonderer Bedeutung sind, mindestens 10 Jahre Landesobmann; 15 Jahre Bezirksobmann; 20 Jahre Bezirksobmann-Stellvertreter oder Landesfunktionär; 25 Jahre Bezirksfunktionär; 30 Jahre Vereinsobmann.
Einreichung:
Sie erfolgt durch den Obmann/Gruppenleiter (oder Stellvertreter) mit dem hiefür vorgesehenen Formular (www.salzburgervolkskultur.at). Dieses Formular wird an den Gauobmann gesandt, der es an den Landesverband weiterleitet. Der Obmann/Gruppenleiter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
Einreichung mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin.
Vergabe:
Über eine Vergabe in Bronze entscheidet der Gauverbandsvorstand. Über eine Vergabe in Silber und Gold entscheidet der Landesverbandsvorstand. Bei einer Verleihung dieser Ehrung (außer Zeitmedaille) muss mindestens ein Zeitraum von 5 Jahren seit der letzten Ehrung verstrichen sein.
Verleihung:
In Bronze bei einem würdigen Anlass im Ort durch einen Vertreter des Gauverbandes oder Landesverbandes. In Silber und Gold in der Regel bei einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung (z. B. Jahrtag des Gauverbandes, Jahrtag des Landesverbandes, Gaufest, größeres Jubiläumsfest). Es ist die Aufgabe des Heimatvereines/der Brauchtumsgruppe, den Gauobmann bzw. bei Gold und Silber den Landesobmann zeitgerecht zu ersuchen, die Verleihung vorzunehmen.
Kosten:
siehe Beiblatt