§ 14 Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a)   Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Berichtes über den Rechnungsabschluss;

b)   Entlastung des Vorstandes;

c)   Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;

d)   Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegten beziehungsweise von den
      Mitgliedern eingebrachten Anträge;
 
e)   Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;

f)   Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;

g)   Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.

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