§ 14 Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Berichtes über den Rechnungsabschluss;
b) Entlastung des Vorstandes;
c) Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer;
d) Beratung und Beschlussfassung über die vom Vorstand vorgelegten beziehungsweise von den
Mitgliedern eingebrachten Anträge;
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
f) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
g) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.