§ 15 Der Landesvorstand
Der Vorstand, dem die Verbandsleitung obliegt, besteht aus
a) dem Landesobmann
b) dessen zwei Stellvertretern
c) dem Schriftführer
d) dessen Stellvertreter
e) dem Kassier
f) dessen Stellvertreter
g) allen Gauobmännern
h) dem Leiter der ARGE Volkstanz Salzburg
i) den Beiräten
j) dem Leiter der Salzburger Trachtenjugend
k) Allen Mitgliedern des Landesvorstandes wird stimmrecht zugestanden. Der Vorstand hat das Recht,
einen Geschäftsführer zu bestellen, der ausschließlich dem Vorstand verantwortlich ist. Bestellung
und Abberufung liegen ausschließlich im Kompetenzbereich des Vorstandes. Der Geschäftsführer
nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.