§ 20 Salzburger Trachtenjugend

a)   Das Jugendreferat ist für alle Kinder- und Jugendbelange im Landesverband zuständig. Ihm obliegt
      es, die jungen Menschen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zu erfassen und zu betreuen und sie
      mit der allgemeinen Jugendarbeit sowie dem Gedankengut des Landesverbandes vertraut zu machen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hält der Jugendreferent den laufenden Kontakt zu den Jugendreferenten der angeschlossenen Verbände.

b)   Das Jugendreferat vertritt auf Grund einer eigenen Geschäftsordnung selbstständig alle Jugendlichen
      im Landesverband der Salzburger Heimatvereine

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