§ 3 Ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
a) Gemeinsame Feste und Feiern, Versammlungen, Tagungen, Vorträge, Fortbildungskurse, gesellige
Zusammenkünfte und sonstige Veranstaltungen;
b) Förderung der Mitglieder durch Beratung sowie durch unterstützende Maßnahmen und Beiträge;
c) regelmäßiger Kontakt der Mitglieder untereinander;
d) Zusammenarbeit mit den übrigen volkskulturellen Verbänden, insbesondere mit dem Salzburger
Blasmusikverband, dem Landesverband der Salzburger Schützen, dem Salzburger Chorverband,
dem Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen, ARGE Volkstanz Salzburg sowie dem
Salzburger Volksliedwerk;
e) Herausgabe und Zusendung von Informationsschriften und Mitteilungen.