§ 4 Rechtliche Stellung
(1) Der Landesverband ist Teil des Bundes der Österreichischen Trachten- und Heimatverbände.
(2) Der Landesverband ist ein Verein, der auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist. Die Aufgaben des
Vereines orientieren sich an der Förderung des Gemeinwohles.
(3) Der Landesverband als Körperschaft darf keinen Gewinn anstreben.
(4) Auszahlungen an Mitglieder des Vereines können nur dann erfolgen, wenn diese den Aufwand
der Vorbezeichneten deckt, jedoch nie darüber hinaus.
(5) Eine Begünstigung von Personen durch die Auszahlung von übermäßigem Arbeitseinkommen ist
verboten und solche Vereinbarungen sind unwirksam.