§ 9 Pflichten der Mitglieder

a)   Pünktliche Erbringung der finanziellen Leistungen (Mitgliedsbeiträge, welche von der
      Generalversammlung festgesetzt werden).

b)   Die Mitglieder verpflichten sich, für die Interessen und Ziele des Landesverbandes einzutreten,
      die Satzungen zu respektieren, an der Verwirklichung des Arbeitsprogramms des Landesverbandes
      nach besten Kräften mitzuwirken und alles zu unterlassen, was der Brauchtumspflege und somit
      dem Verband schädlich wäre.

c)   Die angeschlossenen Vereinigungen haben einen Jahresbericht über das abgelaufene Jahr an den
      Verband einzusenden.

Drucken