1. Mai - Staatsfeiertag

seine Vorläufer und das Maibaumaufstellen sowie der Österreichische Staatsvertrag 1955

Der österreichische Staatsfeiertag

Der 1. Mai (österreichischer Staatsfeiertag genannt im Gegensatz zum österreichischen Nationalfeiertag am 26. Oktober) ist ein Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes. So ist er ein allgemeiner arbeitsfreier Tag laut § 7 des Arbeitsruhegesetzes. Er wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 173/1949 vom 20. August 1949 als Staatsfeiertag eingeführt. Seine Entstehung führt aber zum Kampf der Arbeiterschaft um den 8-Stunden-Tag zurück ins 19. Jahrhundert.

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