Was unsere Vereine bei der Durchführung von Musikveranstaltungen zum Thema AKM unbedingt wissen sollten.
Durch Vereinbarungen, die der Landesverband Salzburger Heimatvereine mit der AKM getroffen hat, gibt es für Mitglieder des Landesverbandes bei der Durchführung von Musik- und Tanzveranstaltungen Ermäßigungen bzw. einen völligen Wegfall des AKM-Entgeltes.
Erfinder von Musik (Komponisten) haben das Recht (= Urheberrecht), für ihre Musikerfindung Geld zu verlangen, wenn andere durch deren Verwendung Einnahmen erzielen.
Die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musik-verleger) übernimmt für die Autoren, Komponisten und Musikverleger die Aufgabe, das ihnen zustehende Geld (= Aufführungsentgelt) einzuheben.
Nicht jede Musik fällt unter das Urheberrecht, d.h. nicht für jede Musik kann die AKM Aufführungsentgelt einheben. Die AKM unterscheidet hier zwischen urheberrechtlich „geschützter“ und urheberrechtlich „nicht geschützter“ Musik.
--- Musik, deren Erfinder nicht bekannt ist, fällt in die Gruppe der „nicht geschützten“ Musik. Das trifft für einen großen Teil unserer Volksmusik zu.
--- Musik, deren Erfinder (Komponist) bereits vor über 70 Jahren verstorben ist, fällt ebenfalls in die Gruppe der „nicht geschützten“ Musik
Wer für die Durchführung von Veranstaltungen mit Musik und Tanz verantwortlich ist, tut gut daran, sich wenigstens ein Grundwissen über Urheberrecht, AKM und Möglichkeiten für Ermäßigungen beim AKM-Entgelt anzueignen
Bitte das ausgefüllte AKM-Anmeldeformular und die Stückliste
an die Mailadresse salzburg@heimatvereine.at schicken!