21. April 2022
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 21
25. März 2022
COVID-19 MAßnahmen und Empfehlungen - Version 20
05. März 2022
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 19
11. Jänner 2022
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 18
Verlängerung Funktionsperiode bis 30.06.2022
Anlage_Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode_30.06.2022.docx
Anlage_Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode_30.06.2022.pdf
16. Dezember 2021
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 17
Änderungen vorbehalten!
26. November
2021_Covid-19 - Nikolo-Besuche
22. November
Rechtliche Begründung zur 5. COVID-19-NotMV
15. November
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 16
Die 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung wurde mit der 465. Verordnung Schutzmaßnahmenverordnung
Rechtliche Begründung zur 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
8. November
Die 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung wurde mit der 459. Verordnung geändert.
28. Oktober
3. COVID-19 Maßnahmenverordnung
15. September
Mit der 8. Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung § 12: Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen sind nur mit 3G-Nachweis zulässig. Bisher galt auch schon die Empfehlung bei allen Zusammenkünften den 3G-Nachweis zu kontrollieren und die Anwesenheit zu protokollieren.
30. Juni
Hier die 14. Version der Maßnahmenverordnung mit Lockerungen, welche ab 01. Juli gilt.
Neuerungen: Volkstanzproben sind wieder erlaubt.
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 14
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15. Juni
Hier die 13. Version der Maßnahmenverordnung mit Lockerungen für Probentätigkeit, welche durch die 5. Novelle des Bundesministeriums rückwirkend ab 10. Juni in Kraft getreten ist. Neuerungen: für Proben gibt es keine Mitgliederobergrenze mehr und die Registrierung bei der Bezirksbehörde ist gefallen.
Volkstanzproben mit Paartanz sind leider weiterhin nicht erlaubt.
COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 13
08. Juni
COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 12
07. Juni
Formulare Zusammenkünfte / Veranstaltungen
Ab 11 bis 50 Personen: Anzeige (Meldung) Bezirkshauptmannschaft
Ab 51 Personen: Bewilligung durch Bezirkshauptmannschaft
29. Mai
Am 28. Mai hat die Regierung die nächsten Lockerungen mit 10. Juni angekündigt. Hier die Zusammenfassung ohne gesetzliche Grundlage - der Erlass dazu wird nächste Woche veröffentlicht werden.
COVID-19 Informationen über Lockerungen ab 10. Juni
12. Mai
Die umfangreiche Verordnung für die Öffnungsschritte ab 19. Mai liegt vor. Probenarbeiten sollen mit Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen möglich werden. In der Version 11 der Maßnahmenzusammenfassung sind die Informationen angeführt. Ohne Gewähr - etwaige Änderungen vorbehalten!
COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 11
Verordnung erste Öffnungsschritte 10.05.2021
Rechtliche Begründung zur COVID-19-Öffnungsverordnung
15. März
Mit 15. März trat die die 4. Novelle der 4. Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Erleichterungen bringt die Novelle für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit:
„Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig.“ (§ 14 Abs 1) Unter Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit fallen auch Proben von Kinder- und Jugendchören.
In allen anderen Bereichen der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht.
COVID-19 Maßnahmen ab 15. März 2021 für Veranstaltungen - Version 10
Muster Covid_Präventionskonzept_Jugend_Verein-Spektrum
1. März
Mit 25. Februar trat die die 2. Novelle der 4. Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft - diese ist vorerst bis 09. März gültig. Im Bereich der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht.
Infos - Mitgliederversammlung von Vereinen
Seit unserem letzten Update vom 18. Dez. hat sich die Rechtslage auch mit der neuen Verordnung ab 26. Dez. 2020 nicht geändert, dh. die seit 26. Dez. geltenden Regelungen bleiben vorerst bis 24. Jän. erhalten. Sobald es relevante Änderungen gibt, werden wir in gewohnter Form darüber berichten.
18. Dez.
Mit 17. Dezember wurde die bis dato gültige Verordnung weiter verlängert (gültig bis vorerst 26. Dez.). im Bereich der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht.
COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 9
Rechtl. Ausführungen zur Verordnung
08. Dez.
Brief_LH_Dr.Haslauer_und_LH-Stv._Dr.Schellhorn-Informationen zum Testen
03. Dez.
Mit 06. Dezember endet der Lockdown, weiterhin bleiben strenge Ausgangsbeschränkungen bestehen. Nähere Infos zu den geltenden Bestimmungen finden sich hier.
27. Nov.
2020_Covid-19_Nikolaus-Besuche_ab_27.11.2020
Weitere Details hier ->
17. Nov.
Eckpunkte Lockdown
Version 8 - COVID-19 Maßnahmen für Veranstaltungen
06. Nov. und 12. Nov.
Version 7 - COVID-19 Maßnahmen für Veranstaltungen
02. Nov.
Eckpunkte Lockdown - Was ist erlaubt, was nicht?
19. Okt.
Durchführung von Jahreshauptversammlungen
Die folgenden Unterlagen sollen Anleitung und Information zur Durchführung von Jahreshauptversammlungen bieten.
Durchführung von Jahreshauptversammlungen
Eine laufend aktualisierte Nachschlagemöglichkeit findet man auch bei "Aktuelle Maßnahmen" bei der Corona-Ampel.
19. Okt.
Land Salzburg verschärft Corona Maßnahmen
Das erst am Dienstag (13. Okt.) in Kraft getretene Verbot privater Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums wird nun auf das ganze Bundesland ausgedehnt. Das Land führt weiters ein Veranstaltungsverbot ein, wenn es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt - egal ob Indoor oder Outdoor. Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen wird dabei verboten. Alle Details finden sich in der Verordnung vom 16. Okt. 2020.
12. Okt.
Land beschließt strenge Beschränkungen im Tennengau
Die steigenden Infektionszahlen im Tennengau haben am Sonntagabend zu verschärften Corona-Bestimmungen im Bezirk geführt. Für den gesamten Bezirk gilt ab Dienstag ein komplettes Veranstaltungsverbot. Dieses umfasst Sportveranstaltungen inklusive Trainings, Musikveranstaltungen und Feuerwehrübungen. Privatpartys außerhalb des Wohnraums sind verboten. Begräbnisse werden auf maximal 100 Besucher beschränkt. In Kindergärten dürfen Eltern die Räumlichkeiten nicht mehr betreten, alle Turnhallen werden für den außerschulischen Bereich gesperrt.
Diese weitreichenden Konsequenzen bestreffen damit auch Proben und Konzerte im Bezirk Tennengau. Wir bitten, die Maßnahmen mitzutragen und auf eine Probenarbeit zu verzichten.
Update: 21. Sept.
Seit 1. Juli 2020 sind größere Veranstaltungen wieder erlaubt. Welche Regeln in Zusammenhang mit Covid-19 zu beachten sind und welche behördlichen Auflagen gelten, darüber informiert ein aktueller Leitfaden der Landessanitätsdirektion.
Empfehlungen und Anleitungen für Veranstalter und (Vereins-)Funktionäre
Das Forum Salzburger Volkskultur hat gemeinsam mit allen Landesverbänden, dem zuständigen Landes-Ressort sowie der Landessanitätsdirektion eine Anleitung für Veranstalter und Funktionäre erarbeitet. Mit diesen Unterlagen wollen wir Empfehlungen und möglichst konkrete Handlungsanleitung für die Organisation von Veranstaltungen geben.
COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 6
Checkliste für Veranstaltungen
COVID-19 Präventionskonzept (Empfehlungen des BM für Gesundheit)
Merkblatt für Entscheidungsträger - Merkblatt für Vereine
Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden - sämtliche Unterlagen und Hinweise bezüglich Lockerungsmaßnahmen werden stets auf den neuesten Informations-Stand adaptiert. Wir bitten, sich regelmäßig nach Updates zu informieren. Für Fragen stehen die Mitarbeiter im Forum gerne zur Verfügung.
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