Corona Info-Point

erstellt am 21.12.2020

 

21. April 2022

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 21

 


25. März 2022

COVID-19 MAßnahmen und Empfehlungen - Version 20

 


05. März 2022

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 19

 


11. Jänner 2022

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 18

Verlängerung Funktionsperiode bis 30.06.2022

Anlage_Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode_30.06.2022.docx

Anlage_Anzeige der Verlängerung der Funktionsperiode_30.06.2022.pdf

 


16. Dezember 2021

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 17

Änderungen vorbehalten!

 


26. November

2021_Covid-19 - Nikolo-Besuche

 


22. November

Rechtliche Begründung zur 5. COVID-19-NotMV

 


15. November

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 16 

 

Die 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung wurde mit der 465. Verordnung Schutzmaßnahmenverordnung

Rechtliche Begründung zur 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

 


8. November

Die 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung wurde mit der 459. Verordnung geändert.

Aktuelle Maßnahmen FAQ

 


28. Oktober

3. COVID-19 Maßnahmenverordnung 

 


15. September

Mit der 8. Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung § 12: Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen sind nur mit 3G-Nachweis zulässig. Bisher galt auch schon die Empfehlung bei allen Zusammenkünften den 3G-Nachweis zu kontrollieren und die Anwesenheit zu protokollieren.


30. Juni

Hier die 14. Version der Maßnahmenverordnung mit Lockerungen, welche ab 01. Juli gilt.

Neuerungen: Volkstanzproben sind wieder erlaubt. 

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 14

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15. Juni

Hier die 13. Version der Maßnahmenverordnung mit Lockerungen für Probentätigkeit, welche durch die 5. Novelle des Bundesministeriums rückwirkend ab 10. Juni in Kraft getreten ist. Neuerungen: für Proben gibt es keine Mitgliederobergrenze mehr und die Registrierung bei der Bezirksbehörde ist gefallen. 

Volkstanzproben mit Paartanz sind leider weiterhin nicht erlaubt. 

COVID-19 Maßnahmen und Empfehlungen - Version 13

 


08. Juni

COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version  12

 


07. Juni

Formulare Zusammenkünfte / Veranstaltungen

Ab 11 bis 50 Personen: Anzeige (Meldung) Bezirkshauptmannschaft

Ab 51 Personen: Bewilligung durch Bezirkshauptmannschaft


29. Mai 

Am 28. Mai hat die Regierung die nächsten Lockerungen mit 10. Juni angekündigt. Hier die Zusammenfassung ohne gesetzliche Grundlage - der Erlass dazu wird nächste Woche veröffentlicht werden. 

COVID-19 Informationen über Lockerungen ab 10. Juni


12. Mai

Die umfangreiche Verordnung für die Öffnungsschritte ab 19. Mai liegt vor. Probenarbeiten sollen mit Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen möglich werden. In der Version 11 der Maßnahmenzusammenfassung sind die Informationen angeführt. Ohne Gewähr - etwaige Änderungen vorbehalten!

COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 11

Verordnung erste Öffnungsschritte 10.05.2021

Rechtliche Begründung zur COVID-19-Öffnungsverordnung


15. März

Mit 15. März trat die die 4. Novelle der 4. Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft. Erleichterungen bringt die Novelle für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit:

„Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig.“ (§ 14 Abs 1) Unter Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit fallen auch Proben von Kinder- und Jugendchören.

In allen anderen Bereichen der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht.

COVID-19 Maßnahmen ab 15. März 2021 für Veranstaltungen - Version 10 

Muster Covid_Präventionskonzept_Jugend_Verein-Spektrum 


1. März

Mit 25. Februar trat die die 2. Novelle der 4. Notmaßnahmen-Verordnung in Kraft - diese ist vorerst bis 09. März gültig. Im Bereich der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht.

Infos - Mitgliederversammlung von Vereinen


Seit unserem letzten Update vom 18. Dez. hat sich die Rechtslage auch mit der neuen Verordnung ab 26. Dez. 2020 nicht geändert, dh. die seit 26. Dez. geltenden Regelungen bleiben vorerst bis 24. Jän. erhalten. Sobald es relevante Änderungen gibt, werden wir in gewohnter Form darüber berichten. 


18. Dez.

Mit 17. Dezember wurde die bis dato gültige Verordnung weiter verlängert (gültig bis vorerst 26. Dez.). im Bereich der Veranstaltungen sowie kultureller Aktivitäten gibt es keine Veränderung - hier bleiben die Verbote weiterhin aufrecht. 

COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 9 

Rechtl. Ausführungen zur Verordnung

Verordnung


08. Dez.

Brief_LH_Dr.Haslauer_und_LH-Stv._Dr.Schellhorn-Informationen zum Testen


03. Dez.

Mit 06. Dezember endet der Lockdown, weiterhin bleiben strenge Ausgangsbeschränkungen bestehen. Nähere Infos zu den geltenden Bestimmungen finden sich hier.

Eckpunkte Lockerungen


27. Nov.

2020_Covid-19_Nikolaus-Besuche_ab_27.11.2020

Weitere Details hier ->


17. Nov.

Eckpunkte Lockdown

Version 8 - COVID-19 Maßnahmen für Veranstaltungen

Verordnung


06. Nov. und 12. Nov.

Version 7 - COVID-19 Maßnahmen für Veranstaltungen


02. Nov.

Eckpunkte Lockdown - Was ist erlaubt, was nicht?

Infoblatt   Verordnung


19. Okt.

Durchführung von Jahreshauptversammlungen

Die folgenden Unterlagen sollen Anleitung und Information zur Durchführung von Jahreshauptversammlungen bieten.

Durchführung von Jahreshauptversammlungen

Eine laufend aktualisierte Nachschlagemöglichkeit findet man auch bei "Aktuelle Maßnahmen" bei der Corona-Ampel


19. Okt.

Land Salzburg verschärft Corona Maßnahmen

Das erst am Dienstag (13. Okt.) in Kraft getretene Verbot privater Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums wird nun auf das ganze Bundesland ausgedehnt. Das Land führt weiters ein Veranstaltungsverbot ein, wenn es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt - egal ob Indoor oder Outdoor. Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen wird dabei verboten. Alle Details finden sich in der Verordnung vom 16. Okt. 2020.

Verordnung


12. Okt.

Land beschließt strenge Beschränkungen im Tennengau

Die steigenden Infektionszahlen im Tennengau haben am Sonntagabend zu verschärften Corona-Bestimmungen im Bezirk geführt. Für den gesamten Bezirk gilt ab Dienstag ein komplettes Veranstaltungsverbot. Dieses umfasst Sportveranstaltungen inklusive Trainings, Musikveranstaltungen und Feuerwehrübungen. Privatpartys außerhalb des Wohnraums sind verboten. Begräbnisse werden auf maximal 100 Besucher beschränkt. In Kindergärten dürfen Eltern die Räumlichkeiten nicht mehr betreten, alle Turnhallen werden für den außerschulischen Bereich gesperrt.

Diese weitreichenden Konsequenzen bestreffen damit auch Proben und Konzerte im Bezirk Tennengau. Wir bitten, die Maßnahmen mitzutragen und auf eine Probenarbeit zu verzichten.

Verordnung der BH Hallein


Update: 21. Sept.

Seit 1. Juli 2020 sind größere Veranstaltungen wieder erlaubt. Welche Regeln in Zusammenhang mit Covid-19 zu beachten sind und welche behördlichen Auflagen gelten, darüber informiert ein aktueller Leitfaden der Landessanitätsdirektion.

Infos


Empfehlungen und Anleitungen für Veranstalter und (Vereins-)Funktionäre

Das Forum Salzburger Volkskultur hat gemeinsam mit allen Landesverbänden, dem zuständigen Landes-Ressort sowie der Landessanitätsdirektion eine Anleitung für Veranstalter und Funktionäre erarbeitet. Mit diesen Unterlagen wollen wir Empfehlungen und möglichst konkrete Handlungsanleitung für die Organisation von Veranstaltungen geben.

COVID-19 Maßnahmen für volkskulturelle Veranstaltungen lt. Verordnung - Version 6 

Checkliste für Veranstaltungen

COVID-19 Präventionskonzept (Empfehlungen des BM für Gesundheit)

Merkblatt für Entscheidungsträger - Merkblatt für Vereine

Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick

 

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden - sämtliche Unterlagen und Hinweise bezüglich Lockerungsmaßnahmen werden stets auf den neuesten Informations-Stand adaptiert. Wir bitten, sich regelmäßig nach Updates zu informieren. Für Fragen stehen die Mitarbeiter im Forum gerne zur Verfügung.

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