Ehrenzeichen für Heimat und Brauchtum

Das Ehrenzeichen „Für Heimat und Brauchtum“ wird für ein verdienstvolles Wirken im Bereich der Volks- und Brauchtumspflege verliehen, durch das wertvolles Volksgut erhalten und das volkskulturelle Leben im Ort, im Bezirk oder im Land entfaltet und gefördert wurde.

Das Ehrenzeichen „Für Heimat und Brauchtum“ kann in drei Stufen – in Bronze, Silber und Gold – verliehen werden, wobei die Verleihung in Silber & Gold nur mit einer ordentlichen Begründung und über längere Zeit erstreckenden Funktionen möglich ist.

Die Verleihung von Silber & Gold sollte bei einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung (z.B. Gau/Bezirksjahrtag, Landesjahrtag, größeres Jubiläumsfest) stattfinden.

Richtwerte:

Bronze: Mitglieder und Funktionäre für besondere Verdienste im örtlichen Bereich und mindestens über 10 Jahre hervorragende Aktivität im Verein.
mind. 5 Jahre Vereins-Obmann, mind. 10 Jahre Vereinsvorstand (Kassier, Schriftführer, usw.) mind. 5 Jahre Gau/Bezirks- oder Verbandsvorstand

Silber: Mitglieder und Funktionäre für besondere Verdienste im örtlichen Bereich und mindestens über 25 Jahre hervorragende Aktivität im Verein oder für besondere Verdienste in der Volkskultur- und Brauchtumspflege, die über den örtlichen Bereich hinaus Bedeutung haben oder für besondere Verdienste auf Gau/Bezirks- und Landesebene.
mind. 15 Jahre Vereins-Obmann, mind. 20 Jahre Vereins-Vorstand (Kassier, Schriftführer, usw.)
mind. 10 Jahre Gau/Bezirks oder Verbandsvorstand

Gold: Mitglieder und Funktionäre für besondere Verdienste im örtlichen Bereich und mindestens über 40 Jahre hervorragende Aktivität im Verein oder für besondere Verdienste in der Volkskultur- und Brauchtumspflege, die über den örtlichen Bereich hinaus für das ganze Land von großer Bedeutung haben oder für besondere Verdienste auf Gau/Bezirks- und Landesebene.
mind. 25 Jahre Vereins-Obmann, mind. 30 Jahre Vereins-Vorstand (Kassier, Schriftführer, usw.)
mind. 15 Jahre Gau/Bezirksvorstand, mind. 10 Jahre Verbandsvorstand

 

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