Voraussetzung für die Einreichung und Verleihung

von Ehrungen und Auszeichnungen

Die Auszeichnungen/Ehrungen für die Verdienste um die Salzburger Heimatvereine werden als Anerkennung und Dank für die vorbildhafte Förderung des Ansehens und des Wohles der Salzburger Heimatvereine durch herausragendes öffentliches und privates Wirken, insbesondere auf dem kulturellen Gebiet, verliehen.

Für die Verleihung einer Auszeichnung/Ehrung ist ausschließlich die Bedeutung des Wirkens einer Person im Interesse des Landesverbandes Salzburger Heimatvereine maßgeblich. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Die Verleihung erfolgt bei einem würdigen Anlass durch einen Vertreter des Gau/Bezirksverbandes oder des Landesverbandes. Es ist die Aufgabe des Antragstellers/Vereines, einen Vertreter des Gau/Bezirksverbandes oder Landesverbandes zeitgerecht zu ersuchen, die Verleihung vorzunehmen.

  • Alle Anträge müssen mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin über die vom Landesverband zur Verfügung gestellte Vereins-/Mitgliederverwaltung beantragt werden!  *
  • Alle Anträge für den selben Verleihungstermin/Ehrungsakt müssen in der selben Woche beantragt werden. *
  • Die Verleihung von besonderen Ehrenzeichen darf die Zahl von 5 Stück pro Verein und Ehrungsakt nicht übersteigen bzw. bei kleineren Vereinen maximal 10 % des aktuellen Mitgliederstandes!
     
  • Besondere Ehrenzeichen können nur im zeitlichen Abstand von mindestens 5 Jahren vergeben werden!
     
  • Anträge für besondere Ehrenzeichen müssen eine ausführliche Begründung für die Auszeichnung beinhalten!
  • Als besondere Ehrenzeichen gelten:
    DANKESMEDAILLE DES LANDESVERBANDES in Bronze, Silber & Gold
    EHRENZEICHEN FÜR HEIMAT UND BRAUCHTUM in Bronze, Silber & Gold
    VOLKSMUSIK-EHRENZEICHEN in Bronze, Silber & Gold
     
  • Gleiche Ehrungen (auch Zeitmedaillen) können nicht doppelt verliehen werden (auch nicht von unterschiedlichen Antragstellern).
  • Ein Zusammenrechnen der Mitgliedsjahre (für Zeitmedaille) bei mehreren Mitgliedsvereinen ist zulässig, jedoch nur hintereinander und nur wenn die Daten in die Vereins-/Mitgliederverwaltung eingetragen wurden.
  • Für eine positive Beurteilung eines Antrages müssen die gesamten Daten (aller Mitglieder und Funktionäre) in der vom Landesverband zur Verfügung gestellten Vereins-/Mitgliederverwaltung vervollständigt und aktualisiert sein.
  • Alle Anträge die unvollständig bzw. falsche Daten enthalten (Bsp: Name, Geb.Dat, Straße usw.) oder einer der o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, werden abgelehnt.
  • Der Landesverband geht davon aus, dass alle Anträge vereinsintern besprochen wurden und die Annahmebereitschaft gegeben ist.
  • Von einer gleichzeitigen Verleihung einer Auszeichnung/Ehrung ist abzusehen, wenn eine Würdigung des Wirkens einer Person in anderer Form in Betracht kommt bzw. erfolgt.
  • Eine Prädikatsreihenfolge bei der Verleihung (zuerst Bronze dann Silber, dann Gold) ist seitens des Landesverbandes nicht vorgeschrieben, sollte aber, wenn möglich berücksichtigt werden.
  • In Ausnahmefällen und bei besonderer Notwendigkeit kann der Landesvorstand die Verleihung jedes Ehrenzeichens ohne erreichen der vorgegebenen Richtwerte sowohl beschließen als auch aberkennen.
  • Eine Änderung einer bereits beantragten bzw. abgeschickten Ehrung ist nicht möglich! Hier besteht nur die Möglichkeit, die beantragte Ehrung abzulehnen und eine neue zu beantragen.
     
  • Die Unterlagen (Medaille, Urkunden, usw.) werden frühestens 10 bis 14 Tage vor dem Verleihungsdatum verschickt!
  • Die Kosten trägt der Antragsteller.

* Sollte das nicht eingehalten werden, wird ein Zuschlag/Mehraufwand verrechnet! (mind. € 10,- pro Antrag/Ehrung)

Alle Ehrungen und Auszeichnungen beinhalten neben der Medaille/Anstecker/Brosche auch eine entsprechende Urkunde inkl. Mappe (außer das Ehrenzeichen des Landesverbandes in Bronze für 10-jährige Mitgliedschaft)


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